Die Sache mit dem geistigen Eigentum
Ich gerate mit dem Begriff des „geistigen Eigentums“ immer wieder aneinander. Dabei stößt er mir sowohl politisch, als auch sprachphilosophisch unangenehm auf.
In der Enquête-Kommission digitale Gesellschaft habe ich eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff angetreten. Doch die Kompromissmaschine hat da natürlich auch wieder vieles weichgespült.
Hier meine unverblümte Einstellung zu dem Thema:
Zunächst: Ich unterscheide zwischen einer sprachphilosophischen und einer inhaltlichen Kritik des Begriffs. Denn Wittgenstein hat sehr schön gezeigt, wie viele Probleme allein dadurch entstehen, dass ein Begriff nicht klar differenziert wurde und man somit quasi aneinander vorbeiredet.
Den Koalitionspolitikern in der Enquete habe ich das wie folgt erklärt:
Anne und Jutta wollen ein Haus bauen. Anne findet, dass Bretter ein gutes Material dafür sind, Jutta bevorzugt Steine. Anne schlägt Jutta vor, das Haus aus „Stöckchen“ zu bauen, wobei sie damit Holzbretter meint. Jutta erscheint das absurd und schlägt „Kiesel“ vor, wobei sie große Backsteine vor Augen hat. Die beiden streiten sich sehr lange denn für jede erscheint das vorgeschlagene Material als absurd. Würden sie ihre Begriffe klären und einander erklären, was sie unter dem Begriff verstehen, könnten sie sich möglicherweise darauf einigen, dass beide Materialien in Kombination vielleicht noch besser wären. Da sie jedoch aneinander vorbei reden, haben sie nie eine Chance das Problem zu lösen.
Der Begriff des „geistigen Eigentums“ ist mit so vielen unterschiedlichen Bedeutungen besetzt, dass er es von vorne herein unmöglich macht, auf diesem Gebiet auf eine Einigung zu kommen. Seine Nähe zum stofflichen Eigentum erweckt sofort Assoziationen, die auf stofflose Güter gar nicht passen. Die einen (auch solche, die ihn erhalten und stärken möchten) grenzen ihn deshalb klar vom stofflichen Eigentum ab, die anderen leiten genau von dort Eigenschaften ab, die sie mit dem Namen begründen.
Allein deshalb ist der Begriff bereits abzulehnen. Er selbst produziert die Schwierigkeiten, die wir haben, zu einem gerechten Urheberrecht zu kommen. Und er ist es, der Menschen den Eindruck vermittelt, ihre Freunde wären ihre Feinde.
Ich habe auch einen inhaltlichen Grund, weshalb ich diesem Begriff so kritisch gegenüber stehe. Ich befürchte, dass wir uns hier mehr und mehr unsere eigene (langfristige) Entwicklung verbauen. Während das Urheberrecht einst eingeführt wurde, um Kreativität zu belohnen, wirkt es heute geradezu kreativitätsverhindernd.
Ich bin zwischenzeitlich zu der Haltung gekommen, dass es „geistiges Eigentum“ doch geben kann. Nur ist das, was ich damit bezeichne etwas anderes, als das was allgemein darunter verstanden wird.
Eine Freundin erklärte mir einmal, dass sie einen Roman, den sie geschrieben hat (und der mich sehr bewegte) nicht veröffentlichen wolle, weil ihr die Charaktere zu sehr ans Herz gewachsen sind, als dass sie sie der Öffentlichkeit übergeben wolle. Und das konnte ich nachvollziehen. Sie wollte es für sich behalten und das ist ihr gutes Recht. Denn das ist das, was passiert, wenn ich ein Werk oder eine Idee veröffentliche. Ich löse damit unvermittelt Gefühle und neue Ideen aus. Diese sind jedoch Teil eines anderen Menschen und ich könnte nicht behaupten, dass diese mir „gehören“. In dem Moment, da ich eine Idee mit einem anderen Menschen teile, gebe ich sie ein Stück weit auf. Und das ist der Moment, indem die Vergleichbarkeit mit Eigentum aufhört. Denn die Tatsache, dass ich einen Tisch besitze wirkt sich nicht darauf aus, dass ein anderer Mensch auf einmal einen weiterentwickelten Tisch besitzt. Bei Ideen geht das. Das lässt sich sogar nicht verhindern. Kann man es denn dann verbieten?
Solange ich eine Idee mit keinem Menschen geteilt habe darf ich sie als mein „geistiges Eigentum“ bezeichnen. Doch sobald ich jemandem davon erzähle, gebe ich dieses Eigentum auf. Die Idee und ihre Mutationen existieren dann auch in einem anderen Kopf. Ich kann sie nicht mehr zerstören (eine der wichtigsten Definitionen von stofflichen Eigentum), und ich habe keine Kontrolle mehr darüber.
Der Verlust des „geistigen Eigentums“ ist für Künstler, Schriftstellerinnen usw. also Berufsrisiko, bzw. Berufsvoraussetzung. Denn wenn eine Idee in mir nichts bewirken darf, warum sollte ich sie mir dann anhören oder dafür Geld bezahlen? Das Teilen ist wichtigster Bestandteil von Ideen. Wenn ich sie für mich alleine haben möchte, dann muss ich eben auf diesen Bestandteil verzichten und sie für mich behalten. Ideen zu veröffentlichen und zu erwarten, dass sie sich nicht weiterentwickeln ist absurd.
Nun sehen wir alle ein, dass es nicht fair wäre, wenn man Musik oder Literatur oder Ideen einfach übernehmen und als „seins“ ausgeben würde. Das geht nach meiner Definition auch gar nicht, denn um es zu „meinem“ zu erklären, müsste ich es für mich behalten und könnte es daher gar nicht öffentlich als „meins“ bezeichnen.
Durch eine grundlegende gesellschaftliche Übereinkunft, dass man an Ideen keinen Eigentumsanspruch erheben kann, könnte es schlichtweg nicht dazu kommen, dass sich jemand eine Idee aneignet, die ihm nicht „gehört“.
Und dennoch muss das Teilen von Ideen gefördert werden. Wenn ein Mensch viel Mühe in etwas gesteckt hat ist es nachvollziehbar dass er sich betrogen fühlt, wenn ein anderer das aufgreift und damit Geld verdient. (Als „seins“ ausgeben, kann er es ja auch nicht.) Wenn das ginge (so eine verständliche Befürchtung), würde ja keiner mehr seine Ideen mit anderen teilen. Dass Ideen sich fortentwickeln, sobald sie geäußert werden ist sozusagen ein Naturgesetz. Wenn wir darin eine Ungerechtigkeit sehen, müssen wir sie mit einem Gesellschaftsvertrag wieder ausgleichen. Das bedeutet: wir treffen eine Verabredung, die es lohnend macht, Ideen mit anderen zu teilen. Zum Beispiel erteilen wir so etwas wie ein Monopol, das gewährleistet, dass man durch das Teilen einer Idee (und der damit verbundenen Aufgabe des Eigentums daran) im finanziellen Vorteil bleibt.
Anders als „Eigentum“ ist bei dem Wort „Monopol“ sehr deutlich, dass es Teil einer gesellschaftlichen Vereinbarung ist. Das Ablaufen des Verwertungsrechts 70 Jahre nach dem Tod würde im ersten Fall einer „geistigen“ Enteignung gleichkommen. Im zweiten Fall läge die Einsicht, dass dies eine viel zu lange Zeitspanne ist, viel näher. Denn ein Monopol dient dem Entwicklungsanreiz und darf daher nicht zu lange gelten. Mir ist bewusst, dass auch bei Monopolen maßlos übertrieben wird und ich möchte hier nicht das Prinzip des Monopols verteidigen. Ich möchte nur, dass wir das Kind beim Namen nennen. Denn das was wir als geistiges „Eigentum“ bezeichnen, ist in Wirklichkeit ein Monopol. Egal ob man Monopole jetzt gut findet, oder nicht.
Wenn wir anfangen würden, statt vom „geistigen Eigentum“ vom „geistigen Monopol“ zu sprechen, könnten wir endlich in eine zielführende Debatte eintreten. Wer längere Schutzfristen fordert, der soll sie fordern, wer Monopole gänzlich ablehnt, soll das tun. Vielleicht trifft man sich irgendwo in der Mitte (was immer noch weit unter den 70 Jahren nach dem Tod liegen müsste). Wichtig ist, dass wir uns bewusst sind, was wir fordern, wenn wir über die Schutzfristen sprechen. Und dabei fordern wir nicht eine Verzögerung (oder gar Aufhebung) der Enteignung, sondern eine Verlängerung des ausgleichenden Eingriffs. So können ganz neue Fragen aufkommen: Wie lange ist ein Eingriff nötig, um ausreichend auszugleichen? Was ist notwendig um diesen zu rechtfertigen?
Wir würden das Pferd von der anderen Seite besteigen. Von der Seite, die die langfristige Fortentwicklung und den Bestand unserer Gesellschaft im Auge hat (anstelle von kurzfristigen Gewinnaussichten).
Doch solange wir behaupten, man könne Eigentumsansprüche an Ideen erheben, kommen wir nicht weiter. Denn dann verschwenden wir unsere Zeit mit juristischen Spitzfindigkeiten, anstatt kreativ zu sein. Die Fronten verhärten sich und wir stehen uns letztlich selbst im Weg.
Kommentare
9 Antworten zu „Die Sache mit dem geistigen Eigentum“
Also meiner Meinung nach versteht ihr das alle völlig falsch. Ich erklär euch das mal…
Also, das Urheberrecht gilt ja bis siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Der Urheber ist nach seinem Tode aber nicht mehr lebendig, sondern er ist ein Geist. Aus diesem Grunde halte ich es für durchaus angebracht, von „geistigem Eigentum“ zu sprechen. ☺
Okay, okay, ich bin ja auf eurer Seite. Geister brauchen kein Eigentum!
Was hat denn dazu geführt, dass du geistiges Eigentum inzwischen als gegeben ansiehst?
[…] Leena, neben der unbedingten Würdigung deines Versuchs, in der Enquête-Kommission digitale Gesellschaft die Dogmatik des »geistigen Eigentums« etwas […]
Ich hab mal einen längeren Kommentar geschrieben und würde mich über ein Feedback freuen :)
Danke für den differenzierten Kommentar. Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir durchaus bekannt. Meine Artikel leiden leider ohnehin allzuoft unter der zu-lang-Krankheit, weshalb ich hierauf nicht auch eingegangen bin. Für meinen Hauptpunkt macht es allerdings keinen Unterschied: Wenn ich eine Idee weitersage, dann gebe ich damit meine ausschließliche Verfügungsgewalt darüber auf. Ich verursache Gefühle, Ideen und Regungen in anderen, die sich meiner Kontrolle entziehen. Ich besitze die Idee noch in meinem Kopf (so wie viele andere dann auch), aber ich kann sie definitiv nicht mehr als mein „Eigentum“ bezeichnen.
Darüberhinaus hast du natürlich recht damit, diesen Unterschied zu betonen. Er wird allzuhäufig übersehen.
Und damit hast du eindrucksvoll bewiesen, wie wichtig eine gute Begriffsklärung ist und wie schnell einem (aus Gründen der Vereinfachung, Kürzung oder was auch immer) doch wieder eine Ungenauigkeit passiert, selbst wenn man um klare Begriffe bemüht ist.
Und dann kann man sich gut ausmalen, was da passiert, wo man darauf erst gar keinen Wert legt.
Ganz schön anregend!
„Geistiges Privateigentum“ wäre in meinen Augen auch passend. Privateigentum kann mühelos als exklusives Recht bzw. Vermögen gesehen werden …
1.) … zur Veräußerung (= Vergesellschaftung) eines gesellschaftlich begehrten Gebrauchsgegenstandes, Zustandes oder Potenzials (so dass dies für andere nutzbar wird) und …
2.) … aus dieser Veräußerung einen exlusiven, persönlichen Gewinn zu ziehen, dessen Verwendung bzw. sozialen Nutzen oder Schaden niemand sonst etwas angeht.
Der Unterschied zwischen „stofflichem“ und „geistigem“ Privateigentum ist m.E. nicht entscheidend. Im Grunde ist alles Eigentum geistiges Eigentum. Ob nun privates oder gemeinschaftliches Eigentum, stets ist Eigentum nur eine gesellschaftliche (also, wenn man so will: geistige) Konvention im Hinblick auf das Vermögen bzw. Recht in bestimmter (etwa privateigentümlicher) Weise über begehrte Dinge, Zustände oder Potenziale zu verfügen bzw. sie zur Verfügung zu stellen.
Privateigentum an eher „geistigen Produkten“ bzw. Zuständen oder Potenzialen eher geistiger Arbeit) ist vor allem deshalb meist anders, weil diese mit relativ wenig technischem Aufwand bzw. geringem Arbeitsaufwand reproduziert (und damit vergesellschaftet bzw. vergemeinschaftet) werden können. Und dies stellt die Sinnhaftgkeit der alten (privateigentümlich strukturierten) Produktionsweise in Frage, wo der auf privateigentümlicher Grundlage) notwendig werdende gesellschaftliche (Re-)Produktionsaufwand (als Warenwert) alles Weitere steuert. Wie zum Beispiel auch die Kopplung von persönlicher Leistung und dem, was die Gesellschaft als Gegenleistung bereitstellt an Mittel zum guten Leben.
Wenn „geistge“ (z.B. auch künstlerische) Leistungen beliebig reproduzierbare gesellschaftliche Lebens- und Produktionsmittel hervorbringen, so scheint die Zeit gekommen, da die Kopplung von Verkauferlös und sozialem Vermögen den Rest an Rationalität verliert. Beides gehört anscheinend in einer Weise entkoppelt, die einerseits keiner schnöden Enteignung derer gleichkommt, die ihrer Mitwelt durch ihre besonderen Leistungen einen begehrten Nutzen verschaffen, andererseits aber der Gesellschaft nicht den technisch ohne Weiteres möglichen (und ökologisch womöglich relativ unbedenklichen) Gewinn vorenthält.
Hinzu kommt: Es gibt viele Gründe, die unter privateigentmlichem Motivations- und Rechtfertigungsregime als eine Naturgewalt wirkende zentrale Steuerungsmittel „Arbeitsersparnis“, in ein soziales (am Ende weltgemeinschaftliches) Nachhaltigkeitsmanagement einzubetten. Heißt: wir müssen sowieso dahin kommen, über Zwecke des Weltwirtschaftens, den dafür (nicht) notwendigen Arbeitsaufwand, dafür (nicht) in Kauf nehmbare Risiken und Kosten sozialer bzw. ökologscher Natur in einer rationalen, d.h. mitmenschlichen und ökologisch aufgeklärten (ökohumanistischen) Weise (mit-) entscheiden zu können. Inklusive einer entsprechend sinnvollen Kopplung von individueller Leistung und individuellem Aneignungsvermögen.
Gruß hh
Was du sagst klingt sehr nach dem was in diesem Beitrag bildlich dargestellt und nähergebracht wird xD
http://www.everythingisaremix.info/everything-is-a-remix-part-4/
Begriffsdefinition in der Urheberrechtsdebatte…
Ist man blau, wenn man ein Original ist?Was an der Urheberrechtsdebatte am meisten frustriert ist, dass alle aneinander vorbeireden und die Urheber sich bereitwillig von der Verwertungsindustrie für ihre Desinformationskampagnen missbrauchen lassen. Se…
Hallo , ist ist unglaublich wichtig allen Menschen an Kultur und Informationen zu vermitteln. Ich sehe auch das zunehnehmend dieses Recht eingeschrängt wird. Was aber nicht bedeuten soll alles ist möglich. Leider ist dieses Thema viel zu wenig und teilweise mißbräuchich benutzt worden. Was als selbsverständlich gilt, darüber reden nur die wenigsten und natürlich die, die davon proffetieren. Also schön weiterstreiten über dieses Theman denn nur keine Diskusion kann diese Meinungsfreiheit gefährden